apollonia® · Anleitung
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Anleitung · Verwaltung
Rechnungen ausbuchen
Wenn eine Rechnung teilweise oder komplett ausgebucht — nicht storniert oder gutgeschrieben — werden soll.
Wenn Sie eine Rechnung im Nachhinein nicht mehr einfordern wollen — weil der Patient nicht zahlt oder Sie Kulanz walten lassen — halten Sie sich am besten an die folgende Anleitung. So haben Sie zum einen alle notwendigen Angaben für Ihren Steuerberater zur Verfügung und sind auch für die Prüfung des Finanzamtes bestens vorbereitet.
Fragen zum Ausbuchen?
Wir helfen beim richtigen Vorgehen
Sprechen Sie uns an, wenn an einer Stelle etwas unklar bleibt.